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Impressum

 

Über die Sozialversicherung:

Den Verordnungsschein, den Ihnen Ihr Hausarzt oder Facharzt ausgestellt hat, bitte vor Therapiebeginn von Ihrem jeweiligen Versicherungsträger (z.B. GKK, SVA, BVA) chefärztlich bewilligen lassen.

Nach Beendigung der bewilligten Leistungen erhalten Sie von mir die Rechnung, die Sie gemeinsam mit dem Verordnungsschein und der Überweisungsbestätigung bei Ihrem Versicherungsträger einreichen.

 

Über die private Krankenversicherung:

Oft werden Massagen von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Versicherungsvertreter.

Auch hier müssen Sie nach Beendigung der Leistungen die von mir ausgestellte Honorarnote mit der Überweisungsbestätigung bei Ihrer Versicherung einreichen.