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DATENSCHUTZ VON PATIENTENDATEN

Der Schutz der Gesundheitsdaten meiner Patienten ist mir ein großes Anliegen.

Die Europäische Union hat mit der Datenschutzgrundverordnung, welche mit 25.Mai 2018 anwendbar ist, einen rechtlichen Rahmen dafür geschaffen.
Mit Hilfe eines externen Datenschutzbeauftragten habe ich die dafür erforderlichen Maßnahmen umgesetzt.

DSGVO Information von Patienten (Art. 13 – 18, 20 DSGVO)

Im Zuge der Behandlung ist es dem Masseur gesetzlich vorgeschrieben verschiedene Gesundheits-Daten zu erheben und zu verarbeiten.
Es werden nur Daten verarbeitet, welche der Patient zur Verfügung stellt.
Diese Gesundheitsdaten werden nur auf Anforderung, bei Vorliegen einer rechtlichen Verpflichtung an Dritte weitergegeben.

Des Weiteren werden Daten erhoben um mit Ihnen in Kontakt treten zu können (z.B.: Erinnerung Behandlungstermin) und zur Daten für den Unternehmenszweck (z.B.: Rechnungsanschrift).
Hinsichtlich Buchhaltung, Steuerberatung, … werden diese Daten an inländische Auftragsverarbeiter weitergeleitet.

Daten werden nur zu Behandlungszwecke erhoben.
Es werden nicht mehr Daten als notwendig erhoben. Bei der Weiterleitung an Auftragsverarbeiter werden nur die notwendigsten Daten weitergegeben. Daten werden nicht länger als erforderlich gespeichert.

Detaillierte Informationen dazu befinden sich im „Datenschutz-Handbuch“ im Abschnitt „Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten“.
Eine Einsicht in dieses Verzeichnis ist auf Verlangen möglich.

Rechte des Patienten:

Patienten haben das Recht auf Informationen über
• Herkunft der Daten
• Verarbeitungszweck
• Kategorien der personenbezogenen Daten
• Empfänger der Daten
• Geplante Speicherdauer

Weiters auf
• unverzügliche Berichtigung von falschen Daten bzw. Vervollständigung
• Einschränkung der Verarbeitung sofern die Richtigkeit der Daten bestritten wird
• Löschung sofern die Daten nicht mehr notwendig sind
• Übermittelung der vom Patienten zur Verfügung gestellten Daten in strukturierter Form an einen benannten Empfänger, sofern die Datenverarbeitung mittels automatischer Verfahren erfolgt – keine händischen Aufzeichnungen.

Patienten sind berechtigt Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde einzubringen.

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